Ab dem 13. Juni 2014 wird sich beim Online-Shoppen für die Kunden einiges ändern. Besonders beim Widerrufsrecht und bei der Übernahme der Rücksendekosten müssen Online-Käufer dann einige Neuerungen beachten. Hintergrund ist das im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, in dem die Europäische Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt wird.
Verbraucherrechterichtlinie soll Online-Shoppen auch grenzübergreifend regeln
Das vorrangige Ziel der Verbraucherrechterichtlinie ist es, die verschiedenen Rechtsvorschriften innerhalb der EU anzugleichen und auf diese Weise einen hohen Standard im Verbraucherschutz zu sichern. Gleichzeitig sollen die Geschäftsbeziehungen von Verbrauchern und Händlern auch grenzübergreifend geregelt werden.
Weitreichende Neuerungen ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie für den Fernabsatz und damit für Online-Händler und ihre Kunden.
Änderungen im Widerrufsrecht
Besonders beim Widerrufsrecht im Fernabsatz gab es einen hohen Anpassungsbedarf um die Verbraucherrechterichtlinie zu erfüllen. Derzeit können Online-Händler wählen, ob sie ihren Kunden anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen. Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes zum 13. Juni 2014 fällt diese Möglichkeit weg. Ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch ein Widerrufsrecht geben, denn ein alternatives Rückgaberecht ist nicht mehr vorgesehen.
Die Widerrufsfrist, in der die Verbraucher den Widerruf erklären müssen, wird einheitlich 14 Tage betragen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes müssen Kunden darauf achten, einen Widerruf ausdrücklich zu erklären. Das einfache Zurückschicken der Ware, wie es jetzt im Zuge des Rückgaberechts möglich ist, reicht von da an nicht mehr aus.
Um den Widerrufsprozess für die Verbraucher zu vereinfachen, wird es ein Widerrufsformular geben. Dieses soll im Vergleich zum jetzigen Standard deutlich vereinfacht und verkürzt werden, um für jeden verständlich zu sein. Die Nutzung ist für die Kunden jedoch nicht zwingend notwendig, denn mit dem neuen Gesetz entfällt auch der Zwang zum Wahren der Textform. Verbraucher können ihr Widerrufsrecht daher zukünftig auch telefonisch ausüben.
Verbraucher müssen Rücksendekosten tragen
Eine wichtige Neuerung für Verbraucher ist auch die beschlossene Regelung zur Übernahme der Rücksendekosten. Die Verbraucherrechterichtlinie sieht vor, dass diese zukünftig immer vom Kunden zu tragen sind, auch bei nicht paketversandfähiger Ware. Die Händler haben jedoch die Möglichkeit, die Rücksendekosten freiwillig selbst zu übernehmen.
Die Verbraucherrechterichtlinie sieht aber auch vor, dass der Verkäufer die eventuell anfallenden Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung konkret beziffern muss. Eine Schätzung der Kosten ist dabei nur in Ausnahmefällen möglich.
Änderungen wird es auch bei der Erstattung der Kosten für die Hinsendung geben, wobei der Händler nur noch die Kosten für die günstigste, von ihm angebotene Standardlieferung erstatten muss.
Was sich sonst noch ändert
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie hält neben den Änderungen im Widerrufsrecht und bei den Rücksendekosten auch Neuerungen in weiteren Bereichen bereit. Verbraucher sollen beispielsweise von der Einführung weitreichender Informationspflichten profitieren, die bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses für Transparenz sorgen sollen.