Ein positives Urteil der Warentester kann den Umsatz eines Produkts schnell in die Höhe treiben. Da ist es nicht verwunderlich, dass geschäftstüchtige Händler versuchen, mit veralteten oder gar gefälschten Testsiegeln zu werben, um so ihre Produkte (noch) besser verkaufen zu können. Rund 100 Wettbewerbsverstöße durch falsche Werbung mit Testsiegeln verfolgt die Stiftung Warentest pro Jahr.
Aber Verbraucher sind nicht machtlos. Die meisten Tricksereien können leicht durchschaut werden, wenn kritisch überprüft wird, ob alle wichtigen Elemente des Testsiegels vorhanden sind und ob sie korrekt verwendet werden.
Ein ordnungsgemäßes Testsiegel sollte stets folgende Punkte enthalten:
- Die Publikation und die Ausgabe (beispielsweise „test Ausgabe 5/2013“).
- Die Internetadresse z.B. www.test.de.
- Die Gesamtnote des Qualitätsurteiles (beispielsweise „Gut 1,8“); niemals nur ein einzelnes Prüfkriterium.
- Nennung der getesteten Produkte (beispielsweise Im Test: 37 Fahrradschlösser“)
- Nach den neuen Regeln des Logolizenzsystems darf ab 2014 nur noch maximal zweieinhalb Jahre nach Testveröffentlichung mit einem Testsiegel geworben werden.
- Zukünftig muss jede Werbung eine Lizenznummer enthalten, die neben dem Logo angegeben werden muss. Der Verbraucher kann dann ab Juli 2013 die Lizenznummer auf der Seite des Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung auf Echtheit überprüfen.
- Da Lebensmittel in der Qualität stark schwanken können, muss hier immer die untersuchte Charge (zum Beispiel mit Mindesthaltbarkeitsdatum) angegeben werden.
Soweit alles in Ordnung? Auf www.test.de kann man sämtliche Testergebnisse bis zurück ins Jahr 2000 abrufen und so die Werbeaussagen selbst auf Echtheit überprüfen. Hier wird auch regelmäßig über bekannte Missbrauchsfälle berichtet.
Missbrauch entdeckt?
Verstöße werden vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) verfolgt. Haben Sie einen Missbrauch entdeckt, können Sie dies unter Angabe folgender Daten melden:
- Name und Anschrift des werbenden Unternehmens
- Quelle der unlauteren Werbung z.B. Einsendung des Prospektes oder der Verpackung, Übersendung eines Screenshots oder Fotos z.B. eines Plakates