Impressum – Welche Angaben sind notwendig?
Das Impressum – das Aushängeschild für jeden Online-Händler, die Anlaufstation in der Kommunikation zwischen Händler und Verbraucher und auch die erste Adresse für rechtliche Angelegenheiten. Das Impressum erfüllt viele Zwecke und ist keinesfalls aus einem Onlineauftritt wegzudenken.
Man nennt das Impressum auch gesetzliche Anbieterkennzeichnung und klärt somit die Fragen: Mit welchem Betreiber habe ich es zu tun? Wo ist der Firmensitz? Wie kann ich Kontakt zum Websitebetreiber aufnehmen? Wer führt das Unternehmen?
Zusammenfassend muss das Impressum einen einheitlichen Mindeststandard an Transparenz bieten und aus allen notwendigen Informationen zu Ihrem Onlineauftritt bestehen.
gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Wer muss ein Impressum ausweisen?
Die Pflicht zum Einstellen einer Anbieterkennzeichnung besteht für alle geschäftsmäßig angebotenen Telemediendienste, so unter anderem für:
- Online-Shops
- Webseiten
- Shops/Seiten auf Verkaufsplattformen (eBay, Amazon, etc.)
- nicht nur rein privat bzw. familiär genutzte Blogseiten (Twitter, Blogger, etc.)
- Unternehmensseiten bei sozialen Netzwerken (z.B. Xing, Facebook, etc.)
Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (max. innerhalb von 2 Klicks) und ständig verfügbar ist.
Rechtliche Folgen bei der Einbindung eines fehlerhaften bzw. eines fehlenden Impressums
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an die Anbieterkennzeichnung können Abmahnungen u.a. von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbsvereinen drohen. Gründe dafür sind beispielsweise, dass die E-Mail-Adresse oder der Rechtsformzusatz (z.B.: „e.K.“, „GmbH“) fehlt oder der Vorname abgekürzt wurde. In solchen Abmahnungsfällen kann es sogar zu einem Streitwert in Höhe von 15.000 Euro kommen, wobei sich die Abmahn- bzw. Rechtsverfolgungskosten bei einer berechtigten Abmahnung auf 1.000 Euro belaufen können.
Um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir die Erstellung eines rechtssicheren Impressums durch spezialisierte Juristen. Im Rahmen unserer Mitgliedschaftspakete erhalten Sie individuelle Rechtstexte inkl. Update-Service und Haftungsübernahme. Im Abmahnfall vertreten wir Sie außergerichtlich und auf Wunsch auch durch alle gerichtlichen Instanzen.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
*** ausgenommen sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung, Herkunftstäuschung und aus dem Kartellrecht; Abmahnungen die die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers betreffen, Abmahnungen wegen fehlender gesetzlich geforderter Registrierungen; Abmahnungen, verursacht durch plattformbasierte Fehler sowie Abmahnungen die auf einem Verstoßes gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen basieren. Die Garantiebedingungen finden Sie unter Teil 3 der AGB der Händlerbund Management AG